Im Personalwesen kann die Fachsprache sowohl für Neueinsteiger als auch für erfahrene Fachleute ein Hindernis darstellen. Bei der vielfältigen und sich ständig weiterentwickelnden Terminologie kann es schwierig sein, auf dem Laufenden zu bleiben. Aber keine Sorge, wir sind hier, um zu helfen! In diesem umfassenden HR-Wörterbuch werden die wichtigsten Begriffe aus der Welt des Personalwesens erläutert, damit Sie sich sicher zurechtfinden können. Von der Personalbeschaffung bis zum Leistungsmanagement, von der Vergütung bis zur Talentbindung – wir decken alles ab, was Sie wissen müssen. Tauchen Sie ein in die faszinierende Welt des Personalwesens!
A B C D E F G H I G K L M N O P R S T U V W Z
A
Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Der Endbetrag, den ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zahlt und der ausstehende Löhne und Gehälter, Sozialleistungen, ungenutzte Urlaubstage und zusätzliche Vergütungen umfassen kann.
Abfindungsvertrag: Ein Dokument, das bescheinigt, dass zwei streitende Parteien eine außergerichtliche Einigung erzielt haben.
Abfindungszahlung: Eine Abfindung ist eine Entschädigung für einen Arbeitnehmer, der entlassen wird, dessen Stelle gekündigt wurde oder der sich auf andere Weise von einem Unternehmen getrennt hat.
Absentismus: Die Häufigkeit, mit der ein Arbeitnehmer ohne triftigen Grund der Arbeit fernbleibt.
Agil (Methode): Managementansatz, bei dem der Schwerpunkt auf Anpassungsfähigkeit, Zusammenarbeit und schrittweiser Wertschöpfung durch kurze, konzentrierte Iterationen, so genannte „Sprints“, liegt. Der Schwerpunkt liegt auf effektiver Kommunikation, Selbstorganisation und kollaborativer Entscheidung, um reibungslos auf Veränderungen im Geschäftsumfeld zu reagieren.
Arbeitgeber: Eine natürliche oder juristische Person, die Personen zur Arbeit einstellt und sie für ihre Dienste bezahlt.
Arbeitnehmer: Eine Person, die von einem Arbeitgeber eingestellt wird, um gegen Entgelt und Leistungen zu arbeiten.
Arbeitsbedingungen: Die Bedingungen und Umstände, unter denen Arbeitnehmer ihre Aufgaben erfüllen, einschließlich Arbeitszeiten, Bezahlung und Arbeitsumfeld.
Arbeitsbereich: Bestimmter physischer Raum, in dem die Beschäftigten arbeitsbezogene Aufgaben am Arbeitsplatz ausführen. Dies hängt von der Art der Arbeit und der Organisation ab.
Arbeitsgesetze: Von der Regierung festgelegte Regeln und Vorschriften zur Regelung der Arbeitsbeziehungen und Arbeitsbedingungen.
Arbeitslosengeld: Eine staatliche Leistung, die arbeitslosen Arbeitnehmern hilft, ihre finanziellen Bedürfnisse zu befriedigen, während sie auf Arbeitssuche sind.
Arbeitsinspektion: Prüfung durch eine anerkannte Behörde, um die Einhaltung der Arbeits- und Arbeitssicherheitsgesetze am Arbeitsplatz sicherzustellen.
Arbeitskonflikt: Ein Streit oder eine Meinungsverschiedenheit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern über arbeitsrechtliche Fragen, wie Löhne oder Arbeitsbedingungen.
Arbeitsplatzverlagerung: Die Versetzung eines Mitarbeiters an einen anderen Arbeitsplatz, möglicherweise auch an einen anderen geografischen Standort.
Arbeits-Schiedsverfahren: Ein Verfahren, bei dem eine unparteiische dritte Partei Arbeitsstreitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern löst.
Arbeitsrecht: Gesetzgebung, die die Arbeitsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regelt, einschließlich Rechte, Pflichten und Schutzmaßnahmen.
Arbeitstag: Ein Tag in der Woche, an dem Unternehmen tätig sind und Arbeitnehmer arbeiten, mit Ausnahme von Wochenenden und Feiertagen.
Arbeitsunfall: Situation, die ein Arbeitnehmer aufgrund oder im Zusammenhang mit seiner Arbeit erleidet, die sich während der Arbeitszeit am Arbeitsplatz oder auf dem Weg zur/von der Arbeit ereignen kann.
Arbeitsvertrag: Eine rechtliche Vereinbarung zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer, in der die Beschäftigungsbedingungen festgelegt sind.
Assessment-Center: Eine Einrichtung, in der Tests und Übungen durchgeführt werden, um die Fähigkeiten und Kompetenzen der Bewerber zu bewerten.
Ausbildung und Entwicklung: Aktivitäten, die darauf abzielen, die Fähigkeiten, das Wissen und die Kompetenzen der Mitarbeiter in ihrer aktuellen Rolle zu verbessern oder sie auf zukünftige Rollen vorzubereiten.
Austrittsgespräch: Gespräch zwischen einem Mitarbeiter, der das Unternehmen verlässt, und einem Mitglied der Personalabteilung, häufig auch mit einem Mitglied der Geschäftsführung. Es dient dazu, die Gründe für das Ausscheiden eines Mitarbeiters zu dokumentieren und zu verstehen und eine formelle Verabschiedung durchzuführen.
Auslagerung: Die Praxis der Beauftragung Dritter mit der Durchführung bestimmter Aufgaben oder Funktionen, anstatt sie intern zu erledigen.
B
Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Das Ende des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers mit einem Unternehmen, ob freiwillig oder unfreiwillig.
Befristeter Arbeitsvertrag: Ein Arbeitsvertrag, der ein bestimmtes Enddatum hat und nicht von unbestimmter Dauer ist.
Beförderung: Die Ernennung eines Mitarbeiters in eine Position mit größerer Autorität, Verantwortung und/oder höherem Gehalt innerhalb der Organisation.
Berufliche Gefahren: Potenzielle Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz, die vom Arbeitgeber ermittelt und bewältigt werden müssen.
Berufliche Mobilität: Sie wird auch als berufliche Mobilität bezeichnet und bezieht sich auf den Wechsel von Mitarbeitern zwischen verschiedenen Besoldungsgruppen, Positionen, Abteilungen oder sogar Berufen innerhalb einer Organisation.
Beschwerde bei der Arbeit: Eine formelle Beschwerde eines Arbeitnehmers über ein arbeitsbezogenes Problem oder eine ungerechte Situation.
Beschäftigungsdokumentation: Aufzeichnungen und Akten im Zusammenhang mit der Beschäftigung einer Person, einschließlich Verträgen, Beurteilungen, Steuerformularen, Gehaltsabrechnungen, Vertragsanhängen usw.
Bewertung der Benefits: Regelmäßige Bewertung der den Mitarbeitern angebotenen Leistungen, um sicherzustellen, dass diese wettbewerbsfähig und attraktiv bleiben.
Bezahlter Urlaub: Freizeit, die den Arbeitnehmern bei voller Bezahlung gewährt wird, in der Regel als Teil ihrer Beschäftigungsleistungen.
Bonus: Zusätzliche Zahlung oder Anreiz, den Mitarbeiter für außergewöhnliche Leistungen oder die Erreichung von Zielen erhalten.
Bruttoeinkommen: Der Gesamtbetrag, den ein Arbeitnehmer vor Steuern und anderen Abzügen verdient.
C
Change Management: Der Prozess der Planung, Umsetzung und Überwachung bedeutender Veränderungen in einer Organisation, um Widerstände zu minimieren und die erfolgreiche Veränderung zu maximieren.
D
Datenschutzgesetz (DSGVO): Deutsche Gesetzgebung, die die Verarbeitung und den Schutz der persönlichen Daten von Personen regelt.
Dienstalter: Die Zeit, die ein Arbeitnehmer für einen bestimmten Arbeitgeber gearbeitet hat.
Digitalisierung: Der Prozess der Umwandlung von analogen Dokumenten und Prozessen in digitale Formate, um die Effizienz und Zugänglichkeit von Informationen zu verbessern.
Diskriminierung in der Beschäftigung: Auch bekannt als Diskriminierung am Arbeitsplatz. Unfaire oder ungleiche Behandlung von Mitarbeitern aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Rasse, ihres Alters oder anderer geschützter Merkmale.
E
Einarbeitung oder Integration: Der Prozess der Einführung eines neuen Mitarbeiters in die Kultur, die Politik, die Verfahren und die Aufgaben des Unternehmens.
Europäische Datenschutzgrundverordnung (GDPR): Gesetzgebung der Europäischen Union, die Regeln für den Schutz und die Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb der EU festlegt.
Employer Branding: Eine Strategie, die von Unternehmen eingesetzt wird, um ihren Ruf als Arbeitgeber aufzubauen und zu fördern, der für potenzielle Talente begehrenswert und attraktiv ist.
Endvergütung: Abschließende Zahlung, die ein Arbeitnehmer bei seinem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis erhält und die ausstehende Gehälter, nicht genommenen Urlaub und Abfindungen umfassen kann.
Entlassungsschreiben: Auch bekannt als Kündigungsschreiben. Förmliche Mitteilung eines Arbeitgebers an einen Arbeitnehmer, in der die Beendigung des Arbeitsvertrags bestätigt wird.
F
Familienurlaub: Bezahlte Freistellung, die ein Arbeitnehmer aus familiären Gründen in Anspruch nehmen kann, z. B. bei der Pflege eines kranken Kindes oder bei der Geburt oder Adoption eines Kindes.
Fernarbeit: Siehe Telearbeit
Fernbleiben von der Arbeit: Die Handlung eines Arbeitnehmers, der ohne Grund oder vorherige Ankündigung nicht zur Arbeit erscheint.
Flexible Arbeitszeiten: Eine Politik, die es Arbeitnehmern ermöglicht, ihre Arbeitszeit innerhalb bestimmter Grenzen selbst festzulegen.
Flexibles Leistungssystem: Ein Programm, das es Arbeitnehmern ermöglicht, ihr Leistungspaket auf ihre individuellen Bedürfnisse abzustimmen, z. B. für Kranken-, Zahn- oder optische Versicherungen.
Fluktuationsrate: Der Prozentsatz der Mitarbeiter, die eine Organisation innerhalb eines bestimmten Zeitraums, in der Regel eines Jahres, freiwillig verlassen.
Freiwilliger Austritt: Handlung eines Arbeitnehmers, der sein Arbeitsverhältnis aus freien Stücken beendet, ohne vom Arbeitgeber entlassen zu werden.
G
Gefahrenzone: Situation, in der ein Mitarbeiter Gefahr läuft, wegen schlechter Leistungen, Verstößen gegen die Richtlinien oder aus anderen Gründen entlassen zu werden.
Geistiges Eigentum: Gesetzliche Rechte an geistigen Schöpfungen (die durch den Verstand geschaffen werden), wie Erfindungen, Designs und literarische Werke, die im Zusammenhang mit der Beschäftigung entstehen können.
Gewerkschaft: Eine Gruppe von Arbeitnehmern, die sich zusammenschließen, um ihre Arbeitsbedingungen zu erhalten und zu verbessern.
Gewerkschaftsbildung: Der Prozess des Beitritts von Arbeitnehmern zu einer Gewerkschaft, um ihre Arbeitsinteressen zu schützen und Tarifverhandlungen mit Arbeitgebern zu führen.
Gewerkschaftsmitgliedschaft: Der Status von Arbeitnehmern, die einer Gewerkschaft angehören, um ihre Arbeitsinteressen zu schützen und sich mit anderen Mitgliedern zusammenzuschließen, um eine gemeinsame Stimme zu haben.
Gleiche Beschäftigungschancen: Die EBO-Politik gewährleistet, dass alle Personen die gleichen Chancen auf Beschäftigung und beruflichen Aufstieg haben. Sie sind eng mit den Grundsätzen der Antidiskriminierung verknüpft.
Gleichstellung, Vielfalt und Einbeziehung: Richtlinien und Praktiken, die darauf abzielen, ein integratives Arbeitsumfeld zu fördern, in dem die Vielfalt der Mitarbeiter geschätzt und gewürdigt wird.
Gutschein für Kinderbetreuung: Eine Leistung, die von einigen Unternehmen angeboten wird, um Arbeitnehmern zu helfen, die Kosten für die Kinderbetreuung ihrer Kinder zu decken.
Grundgehalt: Der Mindestbetrag, den ein Arbeitnehmer als Entlohnung für seine Arbeit erhält, vor etwaigen Prämien oder Anreizen. Der Betrag wird gemäß dem geltenden Tarifvertrag festgelegt und variiert je nach Berufsgruppe.
H
Hinweisgeber (Whistleblower): Eine Person, die illegale, unethische oder unangemessene Aktivitäten am Arbeitsplatz an die zuständigen Behörden meldet.
I
Interner Newsletter: Interne Unternehmenspublikation, die die Mitarbeiter über Neuigkeiten, Aktualisierungen und Veranstaltungen des Unternehmens informiert.
K
Komfortzone: Eine Situation, in der sich ein Mitarbeiter an seinem derzeitigen Arbeitsplatz wohl und sicher fühlt, was möglicherweise zu einem Widerstand gegen Veränderungen oder berufliche Weiterentwicklung führt.
Krankenversicherung: Krankenversicherungsschutz, den ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern anbietet, um die Kosten für die medizinische Versorgung und die Gesundheitsfürsorge zu decken. Wichtig: Diese Leistung wird auf freiwilliger Basis angeboten. Die Unternehmen sind nicht dazu verpflichtet, dies zu tun.
L
Leistungsmanagement: Fortlaufender Prozess der Zielsetzung, Bewertung, Rückmeldung und Kompetenzentwicklung zur Verbesserung der individuellen und organisatorischen Leistung.
Lohngleichheit: Grundsatz der Entlohnung, der sicherstellt, dass Mitarbeiter unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer Rasse oder anderen Merkmalen eine faire und gerechte Entlohnung für ihre Arbeit erhalten.
M
Mindestlohn: Der niedrigste Geldbetrag, den ein Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist, seinen Arbeitnehmern pro Arbeitsstunde zu zahlen.
Mitarbeiterakte: Eine Akte, die detaillierte Informationen über den beruflichen Werdegang und die Leistung eines Mitarbeiters enthält.
Mitarbeiterbindung: Strategien und Praktiken, die dazu dienen, Mitarbeiter im Unternehmen zu halten und die Fluktuation zu verringern.
Mitarbeiterschulung: Entwicklung von Fähigkeiten und Kenntnissen durch den Arbeitgeber, um die Arbeitsleistung der Mitarbeiter zu verbessern.
Mitarbeiterportal: Eine digitale Plattform, die Unternehmen ihren Mitarbeitern zur Verfügung stellen, damit sie auf relevante Informationen über ihre Beschäftigung zugreifen können, wie z.B. Gehaltsabrechnung, Urlaub und Sozialleistungen.
Mitarbeiter-Rabatt-Club: Ein von Unternehmen angebotenes Programm, das Mitarbeitern Rabatte und Sonderangebote für Produkte und Dienstleistungen verschiedener Anbieter bietet.
Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub: Ein bezahlter Zeitraum, auf den eine Mutter/ein Vater Anspruch hat, um ein neugeborenes oder neu adoptiertes Kind zu betreuen und aufzuziehen.
N
Nettoeinkommen: Der Geldbetrag, den ein Arbeitnehmer nach Abzug von Steuern und anderen Abzügen von seinem Bruttogehalt erhält.
O
Organigramm: Eine grafische Darstellung der hierarchischen und funktionalen Struktur einer Organisation, die die Beziehungen zwischen verschiedenen Abteilungen und Mitarbeitern zeigt, einschließlich der Ebenen von Autorität und Verantwortung.
Organisatorische Entwicklung: Auch bekannt als Veränderungsprogramm. Geplante, langfristige Bemühungen zur Verbesserung der Effektivität und Gesundheit der Organisation durch strukturelle und verhaltensbezogene Interventionen.
Organisatorisches Klima: Die kollektive Wahrnehmung der Kultur, des Arbeitsumfelds und der Arbeitsbedingungen innerhalb einer Organisation durch die Mitarbeiter.
Organisatorische Umstrukturierung: Erhebliche Veränderungen in der Struktur eines Unternehmens, z. B. Personalabbau und Umverteilung von Ressourcen.
Outplacement: Die Unterstützung entlassener Arbeitnehmer bei der Suche nach einer neuen Beschäftigung, entweder als Leistung des Arbeitgebers selbst oder durch einen spezialisierten Dienst.
P
Personalbeschaffung: Der Prozess der Identifizierung, Anwerbung, Befragung und Auswahl von Bewerbern zur Besetzung freier Stellen innerhalb einer Organisation
Personalfluktuation: Die Häufigkeit, mit der Mitarbeiter in ein Unternehmen eintreten und es wieder verlassen, gemessen in einem jährlichen Prozentsatz.
Personalpolitik: Richtlinien und Regeln, die von einer Organisation aufgestellt werden, um ihre Humanressourcen auf effektive und einheitliche Weise zu verwalten.
Personalwesen (HR): Abteilung oder Funktion einer Organisation, die für die Anwerbung, Einstellung, Schulung und Verwaltung von Mitarbeitern zuständig ist.
R
Rechtsberatung: Beratung und Unterstützung durch einen Rechtsanwalt oder Juristen in arbeitsrechtlichen Fragen.
Ruhestand: Der Lebensabschnitt eines Menschen, in dem er nach Erreichen eines bestimmten Alters aufhört zu arbeiten und eine Rente oder Pension erhält.
S
Schichtarbeit: Ein Arbeitsplan, bei dem Arbeitnehmer zu unterschiedlichen Tages- oder Wochenzeiten Aufgaben erledigen, anstatt wie üblich von Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr zu arbeiten.
Schriftliche Ermahnung: Eine schriftliche Verwarnung an einen Mitarbeiter wegen inakzeptablen Verhaltens oder inakzeptabler Leistung
Sozialleistungen: Zusätzliche Leistungen, die den Mitarbeitern zusätzlich zu ihrem Gehalt gewährt werden, wie Krankenversicherung und bezahlter Urlaub.
Stellenausschreibung: Öffentliche Bekanntmachung einer freien Stelle, die ein Unternehmen zu besetzen sucht.
Stellengesuch: Ein Formular, das eine Person ausfüllt, wenn sie sich um eine Stelle bewirbt, und das Angaben zu ihrer Person, Ausbildung und Beschäftigung enthält.
T
Talent Management: Strategien und Verfahren zur Ermittlung, Entwicklung, Bindung und Motivation von Mitarbeitern mit herausragenden Fähigkeiten und Potenzial.
Tarifverhandlung: Die Beteiligung einer oder mehrerer Gewerkschaften an der Aushandlung von Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, Löhnen oder anderen Leistungen mit Arbeitgebern.
Teamarbeit: Zusammenarbeit von Mitarbeitern bei der Durchführung gemeinsamer Aufgaben und Projekte zur Erreichung der Unternehmensziele.
Telearbeit: Die Erledigung der Arbeit von einem anderen Ort als dem Arbeitsplatz des Unternehmens aus unter Verwendung moderner Kommunikationstechnologien.
Teilzeitarbeitsvertrag: Ein Arbeitsvertrag, in dem ein Arbeitnehmer weniger Stunden arbeitet als ein Vollzeitbeschäftigter.
U
Unbezahlter Urlaub: Unbezahlte Freistellung von der Arbeit, die ein Arbeitnehmer in der Regel für persönliche oder familiäre Angelegenheiten nimmt.
Ungerechtfertigte Entlassung: Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die nicht den gesetzlichen oder vertretbaren Anforderungen entspricht und zu einer Klage führen kann.
Unzufriedenheit mit dem Arbeitsplatz: Das Gefühl der Unzufriedenheit eines Mitarbeiters mit seinem Arbeitsplatz, seinem Gehalt und/oder seinem Arbeitsumfeld.
Urlaubsanspruch: Siehe Bezahlter Urlaub
Überprüfung von Referenzen: Der Prozess der Bestätigung der Richtigkeit und Wahrhaftigkeit der von einem Bewerber gemachten Angaben durch Kontaktaufnahme mit früheren Arbeitszeugnissen.
Überstunden: Über die reguläre Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeitsstunden, die in der Regel mit einem höheren Lohnsatz vergütet werden.
Überstundenzuschlag: Zusätzliches Entgelt, das Arbeitnehmern für Arbeitsstunden gezahlt wird, die über ihre reguläre oder im Arbeitsvertrag festgelegte Arbeitszeit hinausgehen.
V
Vaterschaftsurlaub: Siehe Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub
Variable Vergütung: Ein Teil des Gehaltspakets, der sich je nach Leistung des Einzelnen oder des Unternehmens ändern kann
Verhaltenskodex: Eine Reihe von Regeln und Grundsätzen, die das ethische Verhalten der Mitarbeiter am Arbeitsplatz bestimmen.
Vergütung: Die Vergütung oder das finanzielle Paket, das Mitarbeiter für ihre Arbeit erhalten. Dazu können neben dem Grundgehalt auch Prämien und Zusatzleistungen gehören.
Vergütung und Zusatzleistungen: Auch bekannt als Vergütungspaket oder Lohnpaket, sind dies die Richtlinien für Vergütung, Leistungen, Anreize und nicht-monetäre Vergütungen, die den Mitarbeitern angeboten werden.
Vertraulichkeitsvereinbarung: Ein juristisches Dokument, in dem die Bedingungen festgelegt sind, unter denen sich eine Partei verpflichtet, bestimmte Informationen vertraulich zu behandeln.
Verstoß gegen die Richtlinie: Handlung eines Mitarbeiters, die gegen festgelegte Unternehmensregeln, -richtlinien oder -verfahren verstößt.
Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion: Praktiken und Strategien, die die Beteiligung von Menschen mit unterschiedlichem Hintergrund, aus verschiedenen Kulturen, Geschlechtern, Altersgruppen, mit unterschiedlichen Fähigkeiten usw. fördern und ein Umfeld schaffen, in dem sich alle Mitarbeiter wertgeschätzt und respektiert fühlen.
Vollzeitvertrag: Ein Arbeitsvertrag, in dem die Mindeststundenzahl, die ein Arbeitnehmer zu arbeiten hat, und sein Gehalt für diese Stunden festgelegt sind. Das Personal darf nicht mehr als die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit arbeiten.
Vorruhestand: Die Möglichkeit für Arbeitnehmer, ihre Erwerbstätigkeit zu beenden und die Rentenleistungen in einem früheren Alter als dem normalen Rentenalter zu beziehen.
W
Wettbewerbsverbotsvereinbarung: Eine vertragliche Vereinbarung, in der sich ein Arbeitnehmer verpflichtet, nach Beendigung des Arbeitsvertrags für die in dem Dokument festgelegte Dauer und zu den dort genannten Bedingungen nicht in direktem Wettbewerb mit dem Unternehmen zu stehen.
Workaholic: Eine Person, die exzessiv und zwanghaft arbeitet und dabei oft ihre persönliche Gesundheit und ihr Wohlbefinden opfert.
Z
Zeuge: Eine Person, die ein Ereignis oder einen Vorfall am Arbeitsplatz beobachtet hat und im Falle eines Rechtsstreits darüber aussagen kann.
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